Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der K+U Printware GmbH

1. Allgemeine Bedingungen

1.1       Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Bestellungen der Kunden der K+U Printware GmbH.

1.2       Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte.

1.3       Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird widersprochen. Sie werden selbst bei Kenntnis von K+U Printware GmbH auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die K+U Printware GmbH ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner in seinen Geschäftsbedingungen die Geltung eines Eigentumsvorbehaltes niedergelegt hat.

1.4       Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.5       Von diesen AGB abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie mit der K+U Printware GmbH ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsunterlagen

2.1.       Die Angebote der K+U Printware GmbH sind stets freibleibend und jederzeit widerruflich, solange sie noch nicht rechtsverbindlich angenommen sind. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2       Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns entweder mit der Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung anzunehmen.

2.3       Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen dürfen von der K+U Printware GmbH berichtigt werden und lösen keinen Schadensersatzanspruch aus.

2.4       Die Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen verbleiben, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei der K+U Printware GmbH.

2.5       Die Angaben für Produkte der K+U Printware GmbH sind nur verbindlich, soweit sie sich aus einem gültigen Prospekt oder unserem Internetauftritt www.ku-Printware.de ergeben und von der K+U Printware GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2.6       Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1       Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, bei Fehlen einer solchen Angabe, die bei Eingang der Bestellung gültige Preisliste. Der angebotene Preis ist bindend, er enthält versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

3.2       Die Lieferung erfolgt ohne Frachkosten, kein Mindestbestellwert.

3.3       Ware nur so lange der Vorrat reicht.

3.4       Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert die K+U Printware GmbH die zu versendende Ware gegen alle zu versichernden Risiken.

3.5.       Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer endgültigen Einlösung als Zahlung. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat nach Verzugseintritt den geschuldeten Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.6       Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist von der K+U Printware GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

3.7       Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.8       Bei längerem Zahlungsverzug als zwei Wochen oder tritt eine die Kreditwürdigkeit beeinträchtigende Vermögensverschlechterung des Kunden ein oder werden der K+U Printware GmbH solche Umstände bekannt, kann die K+U Printware GmbH alle Forderungen gegen den Kunden, soweit sie nicht einredebehaftet sind, sofort fällig stellen und gegenüber allen Ansprüchen des Kunden, auch soweit sie auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder Zug-um-Zug- Leistung oder die Gestellung von Sicherheiten verlangen.

4. Gefahrübergang, Lieferung

4.1       Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

4.2       Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.3       Die K+U Printware GmbH gerät erst dann in Leistungsverzug, wenn der Kunde sie innerhalb angemessener Frist nach Fälligkeit der Leistung mit schriftlicher Mahnung zur Leistung auffordert. Das gilt nicht bei ausdrücklich vereinbarten fixen Lieferfristen.

5. Mängelhaftung

5.1       Bei der aufgeführten Ware handelt es sich um B-Ware für die keinerlei Gewährleistung übernommen werden kann.

6. Haftung

6.1       Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

6.2       Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur

- wegen Vorsatz

- wegen grober Fahrlässigkeit des Inhabers / der Organe oder leitender Angestellter,

- wegen der Verletzung der Lebens, des Körpers, der Gesundheit,

- wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

- bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,

- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Bei schuldhafter Pflichtverletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1       Die K+U Printware GmbH behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2       Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, sowie etwaige Beschädigungen oder ihre Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.

7.3       Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die K+U Printware GmbH berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und Herausgabe der Ware zu verlangen.

7.4       Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der K+U Printware GmbH jedoch bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterverkaufsveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der K+U Printware GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die K+U Printware GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die K+U Printware GmbH kann verlangen, dass der Kunde der K+U Printware GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die der K+U Printware GmbH nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der K+U Printware GmbH und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltssachen wird durch den Unternehmer stets im Namen und Auftrag der K+U Printware GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltssache mit anderen, der K+U Printware GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt K+U Printware GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vereinbarten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

7.5       Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden auf seine Kosten zu versichern und dies anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, ist K+U Printware GmbH berechtigt, auf Kosten des Bestellers eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung für die K+U Printware GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt einschließlich seiner vereinbarten Sonderformen und sonstige zur Zahlung vereinbarte Sicherheiten nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.

7.6       Die K+U Printware GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

8. Datenschutz

Die K+U Printware GmbH ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1       Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 findet keine Anwendung.

9.2       Für Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, ist Gerichtsstand für den Kunden der Sitz der K+U Printware GmbH. Die K+U Printware GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

9.3       Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen, noch die Wirksamkeit des Vertrages.